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Häufig gestellte Fragen

Über CPIM 8.0

Weitere Informationen über die CPIM-Ausbildung.

Die Anzahl der Prüfungen zur Erlangung der CPIM-Zertifizierung sinkt von derzeit zwei Prüfungen in der CPIM-Version 7.0 auf nur noch eine Prüfung in der neuen CPIM-Version 8.0.
Diese eine Prüfung umfasst alle Themen und Voraussetzungen, die zuvor in den Prüfungen CPIM Teil 1 und CPIM Teil 2 abgefragt wurden.
Während der Umfang des CPIM-Programms derselbe bleibt, ist die Tiefe des Wissens besser an den Inhalt der vorherigen Teil 2-Prüfung angeglichen.
Das CPIM 8.0 ECM (Handbuch der Prüfungsinhalte) folgt genau dem Format der bisherigen CPIM 7.0 Teil 2 Inhalte.

Wenn du bereits mit der CPIM-Zertifizierung begonnen hast, empfehlen wir dir, sowohl die Schulung als auch die Prüfungen bis zum 24. Februar 2024 abzuschließen.
Der letzte Tag, an dem du an den CPIM-Prüfungen der Version 7.0 teilnehmen kannst, ist der 1. Februar 2024.

Am 1. Juni 2023 wird die neue Version 8.0 der Prüfung für die Kandidaten freigeschaltet.

ASCM ist sich bewusst, dass technische, medizinische oder witterungsbedingte Probleme - einschließlich COVID-19 - die geplante Prüfung beeinträchtigen können, aber es können keine Ausnahmen gemacht werden, um die CPIM Version 7.0 Prüfung nach dem 1. Februar 2024 abzulegen.

Ja, das CPIM 7.0 Kursmaterial kann für die 8.0 Prüfung verwendet werden. Du wirst jedoch feststellen, dass die Kursunterlagen nicht ganz mit dem Handbuch für die Prüfung 8.0 übereinstimmen. Wenn du bereits im Besitz von einem oder beiden CPIM 7.0 Kursen bist und die 8.0 Prüfung ablegen möchtest, fordere bitte das neue Exam Content Manual für CPIM 8.0 ab Anfang 2023 an, indem du eine E-Mail an opleidingen@atim.nl schickst.

Bei der Durchsicht des Prüfungsinhalts empfehlen wir dir, Themen, die neu oder unbekannt sind, sorgfältig zu recherchieren, da die ASCM davon ausgeht, dass du über ausreichende Erfahrungen und/oder Kenntnisse grundlegender Methoden in Bezug auf Planung und Bestandsmanagement verfügst.

Ja, vorübergehend. Der letzte Tag für die Teilnahme an den Prüfungen CPIM Teil 1 und CPIM Teil 2 Version 7.0 ist der 1. Februar 2024.
Die neue CPIM-Prüfung Version 8.0 wird ab dem 1. Juni 2023 zur Verfügung stehen.

Die CPIM-Prüfungen der Version 7.0 werden nach dem 1. Februar 2024 nicht mehr verfügbar sein. Es ist daher wichtig, dass du deine Prüfung rechtzeitig vorher einplanst. Wir empfehlen daher, die CPIM 7.0-Prüfungen vor dem 1. Januar 2024 abzulegen, falls du aus irgendeinem Grund die Prüfung nicht ablegen kannst.
Bitte beachte, dass du eine 14-tägige Wartezeit einhalten musst, bevor du dieselbe Version der Prüfung wiederholen kannst. Dies gilt auch für verpasste/abwesende Prüfungstermine oder technische Probleme am Prüfungstag.

Du hast ab dem Zeitpunkt, an dem du den Zugang erhältst, ohnehin 1 Jahr lang Zugriff auf das Online-Lernsystem. Unabhängig davon, ob die Version 8.0 bereits online ist.

Nein. Sobald du eine Prüfungsgutschrift eingelöst hast, hast du sechs Monate Zeit, um deine Prüfung zu planen und abzulegen. Verlängerungen werden nicht gewährt. Daher rät die ASCM allen, ihr Prüfungsguthaben erst dann einzulösen, wenn sie bereit sind, die Prüfung abzulegen, aber vor dem Ablaufdatum ihres Prüfungsguthabens.
Wenn die Prüfungsberechtigung eines Kandidaten vor der Nutzung abläuft, verfallen alle Gebühren und können nicht verlängert werden.
Um das Ablaufdatum deiner Prüfungsberechtigung einzusehen, logge dich in dein ASCM-Konto ein und navigiere zum Abschnitt Zertifizierung.
Du bist dafür verantwortlich, den Prüfungsgutschein rechtzeitig bei der ATIM anzufordern und die Prüfung zu planen und abzulegen, bevor sie abläuft.

Nein. Um das CPIM-Zertifikat zu erlangen, musst du sowohl Teil 1 als auch Teil 2 des CPIM ablegen und bestehen ODER das neue CPIM 8.0 ablegen und bestehen.
Wenn du nur eine der Prüfungen CPIM Teil 1 oder CPIM Teil 2 ablegst und/oder bestehst, gilt dies nicht als Teil- oder Vollqualifikation für die Prüfung CPIM 8.0.
Wenn du bereits zwei Prüfungen abgelegt hast, empfehlen wir dir, die Prüfungen CPIM Teil 1 und Teil 2 zu absolvieren, um das CPIM-Zertifikat zu erhalten.
Beachte die Abschlusstermine der CPIM 7.0 Prüfung am Anfang der häufig gestellten Fragen.

Natürlich raten wir dir, darauf zu achten, beide 7.0-Prüfungen rechtzeitig zu bestehen.
Sollten dich die Umstände daran hindern, die CPIM-Zertifizierung vor dem 1. Februar 2024 zu bestehen, kannst du natürlich die CPIM 8.0-Prüfung mit dem gleichen Wissen ablegen.

Nein, musst du nicht. Wenn du bereits ein aktives CPIM-Zertifikat besitzt, musst du die neue Prüfung nicht wiederholen. Du kannst die Prüfung jedoch ablegen, wenn du dich dafür entscheidest, (20) Wartungspunkte zu sammeln, um dein CPIM-Zertifikat aufrechtzuerhalten. Weitere Informationen zu qualifizierenden Wartungsaktivitäten findest du im Handbuch zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung.

Prämien für Wiederholungen werden nur gewährt, wenn du zur CPIM 8.0 Prüfung wechselst, nachdem du die
CPIM 7.0 Teil 2 Prüfung abgelegt hast. Der Kauf oder das Bestehen einer CPIM 7.0 Teil 1-Prüfung berechtigt leider nicht zum Erwerb einer CPIM 8.0-Prüfung zum Wiederholungspreis.

Nein. Wenn du zur kostenlosen Wiederholung des CPIM 7.0 berechtigt bist, gilt diese Prüfung nur für die 7.0 Prüfungsversion. Es ist also sehr wichtig, dass du die CPIM 7.0 Fristen auch für diese Wiederholungsprüfungen einhältst.
Nach dem 1. Februar 2024 werden keine CPIM 7.0-Prüfungen mehr stattfinden. Es werden keine Ausnahmen gemacht.

Ja, natürlich! Alle digitalen Zertifikate stehen in deinem ASCM-Konto so lange zum Download bereit, wie deine Zertifizierung aktiv ist.

Die Lernmaterialien können bereits im Januar vorbestellt werden. Die CPIM 8.0 Lernmaterialien (sowohl in Papierform als auch das Online-Lernsystem) werden jedoch erst ab dem 1. Februar 2023 ausgeliefert.

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